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genannten Bedingungen einverstanden. Falls Sie Teile hiervon nicht akzeptieren,
dürfen Sie das Angebot nicht benutzen.
Sollten wegen nationaler Gesetze einzelne der hier
genannten Bestimmungen nicht auf Sie zutreffen, so bleiben alle anderen
hiervon unberührt.
Rechtsstandort:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGBs) I.
Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
geschlossenen Verträge zwischen der Fa. Kedz (im folgenden
Auftragnehmer benannt) und den im Vertrag genannten Kunden (im folgenden
Auftraggeber genannt). Die Vertragsgegenstände bleiben von den AGBs
unberührt. Ist die ein oder andere Klausel im Einzelfall nicht geltend,
so bleiben alle anderen davon unberührt. 2. Die Unter- oder Weitervermietung
des entsprechend vertraglich abgeschlossenen Gegenstandes bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 3. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß, -partner, -haftung 1.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) des Auftragnehmers
an den Auftraggeber zustande; diese sind die Vertragspartner. 2.
Ist der Auftraggeber nicht der Auftraggeber selbst oder wird vom
Auftraggeber ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,
so haften diese zusammen mit dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 3. Der Auftragnehmer
haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung
ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen
Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers
zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet,
den Auftragnehmer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Ill. Leistungen,
Preise, Zahlung 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
vom Auftraggeber bestellten und vom Auftragnehmer zugesagten Leistungen
zu erbringen. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
für diese Leistungen vereinbarten Preise des Auftragnehmers gemäß
Absatz 4 zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit dem im
Vertragsgegenstand stehende Leistungen und Auslagen des Auftragnehmers
an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der
vom Auftragnehmer allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10% erhöht werden. 4. Rechnungen des Auftragnehmers
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen und diese nach der 1. Mahnung direkt an
ein Inkasso Unternehmen weiterzugeben. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Auftragnehmer der eines höheren
Schadens vorbehalten. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
jederzeit angemessene Vorauszahlungen gemäß Vertrag zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine werden im Vertrag
schriftlich vereinbart.
IV. Rücktritt des Auftragnehmers 1. Wird
die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Auftragnehmer
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2.
Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere
Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Veranstaltungen
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. des Auftraggebers oder Zwecks, gebucht werden; – der
Auftragnehmer begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Auftragnehmers
zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen I. Absatz 2 vorliegt. 3. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4. Es entsteht kein Anspruch
des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer, außer
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.
V.
Rücktritt des Auftraggebers (Abbestellung) 1. Bei Rücktritt
des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten
Betrag in Rechnung zu stellen, sofern ein anderer Auftrag in ähnlicher
Größenordnung nicht mehr möglich ist. 2. Tritt der Auftragnehmer
erst in den letzten 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin zurück,
ist der Auftragnehmer berechtigt, 50% und 100% direkt am Veranstaltungstag
des vertraglich abgeschlossenen Betrages in Rechnung zu stellen.
Entgeht dem Auftragnehmer bei Abbestellung auch ein Umsatz, wird
dieser nach V Absatz 3 zuzüglich berechnet. 3. Die Berechnung
des Umsatzes erfolgt nach der Formel: 4. Ersparte Aufwendungen
nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Auftragnehmer der eines höheren
Schadens vorbehalten.
Vl. Änderungen der Teilnehmerzahl und
der Veranstaltungszeit 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl
um mehr als 5% muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. 2. Eine Reduzierung
der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Auftragnehmer bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird
die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde
gelegt. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl
um mehr als 10% ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sowie die Gegebenheiten zu entsprechend zu modifizieren,
es sei denn, daß dies dem Auftraggeber unzumutbar ist. 5. Verschieben
sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die
vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann
der Auftraggeber zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in
Rechnung stellen, es sei denn, den Auftragnehmer trifft ein Verschulden. 6.
Alle unter VI Absatz 1-5 genannten Umstände unterliegen dabei immer
noch den entsprechenden Gegebenheiten, die z.B. des angemieteten
Raumes, des Hotels o.ä..
VII. Konkurrenz Der Auftraggeber
darf dem Auftragnehmer in keinster Weise in Konkurrenz stehen, erst
recht nicht, wenn es sich um zusätzliche Umsätze handelt. Abweichende
Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
VIII. Technische
Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit der Auftragnehmer
für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung oder aus der Notwendigkeit
heraus technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
werde diese voll in Rechnung gestellt und ggf. Vertragsbestandteile
zu Lasten des Auftraggebers gehen. Der Auftraggeber haftet für
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe bei gemieteten
Vertragsgegenständen. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Vertragsgegenstände frei. 2.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Auftraggebers
in Verbindung mit den Gerätschaften des Auftragnehmers, bedarf dessen
schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende
Störungen oder Beschädigungen an den Gerätschaften des Auftragnehmers
gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit der Auftragnehmer diese
nicht zu vertreten hat. 3. Der Auftraggeber ist mit Zustimmung
des Auftragnehmers berechtigt, eigene Gerätschaften der Veranstaltung
hinzuzufügen, bedarf aber bei der Übernahme der Gesamtkoordination
des Auftragnehmers der schriftlichen Zustimmung selbigen. 4. Bleiben
durch den Anschluß eigener Anlagen des Auftraggebers geeignete des
Auftragnehmers ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Dies trifft jedoch nur zu, wenn der Auftragnehmer die Gesamtkoordination
der Veranstaltung übernommen hat. 5. Störungen an vom Auftragnehmer
zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Auftragnehmer diese
Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung
mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige,
auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers
in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände.
Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung
keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Auftragnehmers. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat
den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung
von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. 3. Die
mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach
Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterläßt der
Auftraggeber das, darf der Auftragnehmer die Entfernung und Lagerung
zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände
im Veranstaltungsraum bzw. auf dem Veranstaltungsgelände, kann der
Auftragnehmer für die Dauer des Verbleibs Raum- bzw. Platzmiete
berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens vorbehalten.
X.
Haftung des Veranstalters für Schäden 1. Der Auftraggeber
haftet für alle Schäden an vom Auftragnehmer gemieteten Gerätschaften
oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden. 2. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber
die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
Xl. Schlußbestimmungen 1. Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. 2. Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. 3. Ausschließlicher
Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Auftragnehmers. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Auftragnehmers. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
Lieferbedingungen
1. Preise
und Zahlungsbedingungen a. Sofern nicht anders angegeben,
benötigen wir eine 50%ige Anzahlung zahlbar bei Kaufabschluß. Diese
Anzahlung wird im Falle eines Kaufrücktrittes nicht zurückerstattet. b. Der
restliche Betrag ist unmittelbar vor Lieferung oder mit Bankgarantie
fällig. c. Alle Preise verstehen sich Netto, ohne Mehrwertsteuer,
Einfuhrumsatzsteuer, Zollabgaben oder ähnlichen Abgaben. d. Die
Preise beinhalten keine Transportkosten, Zustellgebühren und/oder
Transport- Versicherungen. e. Alle Beträge sind, sofern
nicht anders vereinbart, ohne Abzüge zahlbar. f. Wir behalten
uns das Recht vor, Preise ohne Vorankündigung und/oder Bekanntgabe
von Gründen zu ändern. Des weiteren behalten wir uns vor, Druckfehler
und Irrtümer zu berichtigen und übernehmen daraus keine Haftung. g.
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, Zinsen
von mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (eingeführt
mit dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz) zum Zeitpunkt der Fälligkeit
der Zahlung, sowie eine Bearbeitungsgebühr von € 12,-- für die erste
und € 18,-- für die zweite Mahnung zu verlangen. Darüber hinaus
sind wir berechtigt, auch Betreibungskosten in Rechnung zu stellen. h.
Ratenzahlungsvereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden.
Gerät der Käufer bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Rate
in Verzug, ist der gesamte aushaftende Restbetrag zur Zahlung fällig. i.
Im Falle des Zahlungsverzuges oder sonstigen Verzuges (zB Mitwirkungspflicht)
des Käufers oder wenn der Käufer schriftlich mitteilt, dass er seine
Vertragsleistung nicht erfüllen kann, haben wir das Wahlrecht auf
Erfüllung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag. Für den
Fall unseres dadurch bedingten Rücktritts vom Vertrag hat der Käufer
bei Rechtsgeschäften über Geräte und/oder Module eine Stornogebühr
von 20 % der Bruttoauftragssumme und bei Rechtsgeschäften über nach
speziellen Vorgaben des Käufers hergestellte Geräte und/oder Module
eine Stornogebühr von 35 % der Bruttoauftragssumme je binnen 30
Tagen an uns zu bezahlen.
2. Eigentumsvorbehalte a. Solange
nicht alle Zahlungen geleistet wurden, bleibt das Produkt Eigentum
der Firma Kedz , Am Wasserwerk 198, 49635 Badbergen, Deutschland. b. Bis
zur vollen Bezahlung ist es dem Käufer untersagt, das Produkt weder
zu verkaufen, zu vermieten, in irgendeiner Form zu verändern, Anteile
zu verkaufen oder sich des Produkts in sonstiger Form zu entledigen. c. So
lange das Produkt nicht in das Eigentum des Verkäufers übergegangen
ist, ist es die Pflicht des Käufers das Produkt gegen jegliche Risiken
zu unseren Gunsten zu versichern. Dieser Vorbehalt ist auf der Police
zu vermerken und uns auf Wunsch vorzulegen. d. Bei Zahlungsunfähigkeit
und/oder im Falle eines Ausgleichverfahrens des Käufers oder einer
Betriebsauflösung, wenn es sich beim Käufer um eine "Gesellschaft
mit beschränkter Haftung" (GmbH) handelt, behalten wir uns
das Recht vor, die Räumlichkeiten des Käufers oder andere Räumlichkeiten,
in denen sich unsere Produkte befinden könnten, ohne Ankündigung
zu betreten, um unser Eigentum zurückzuholen. e. Solcherhand
beschlagnahmte Produkte können ohne Verständigung des Käufers zu
unseren Gunsten verkauft werden. Etwaige Mindererlöse von der Höhe
des ausstehenden Betrags gehen zu Lasten des Käufers. f. Im
Falle der Zahlungsunfähigkeit oder bei Annahmeverweigerung einer
Lieferung durch den Kunden werden alle offenen Rechnungen sofort
fällig. Ferner behalten wir uns vor, alle weiteren Lieferungen vom
gegenständlichen Vertrag auszusetzen, sowie die Annahme von künftigen
Aufträgen dieses Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3. Garantie a. Sofern
nicht anders angegeben, gewähren wir auf alle bei uns erworbenen
Produkte eine 1 jährige Garantie geltend ab Verkaufsdatum. Andere
Garantiebedingungen, als die von uns herausgegebenen, können wir
nicht anerkennen. b. Die Garantie beschränkt sich auf den Austausch
oder die Reparatur defekter Teile. Der Transport von und zu unserer
Reparaturwerkstatt sowie die An- und Abreise unseres Technikers
sind kostenpflichtig und gehen zu Lasten des Käufers. c. Der
Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Der
Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit zu berufen,
wenn der Käufer sie uns nicht unverzüglich nach Feststellbarkeit
schriftlich anzeigt. d. Wir haften nicht für Schäden, die durch
unsachgemäße Verwendung, nicht den Produktbeschreibungen entsprechende
Verwendung oder Wartung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung
durch den Käufer oder Dritte, normale Abnützung, ungeeignete Betriebsmittel
oder sonstige Einflüsse entstehen. e. Mangels anderer schriftlicher
Vereinbarungen ist für gebrauchte Waren jede Gewährleistung ausgeschlossen. f.
Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so dürfen wir auch bei wesentlichen
Mängeln die Vertragswidrigkeit zunächst nach unserer Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist
nach Aufforderung durch den Käufer beheben. Wenn wir eine Vertragswidrigkeit
nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben, kann der
Käufer den Preis angemessen herabsetzen.
4. Veränderungen
der Produkte a. Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen
in der Wahl der Materialien, den Abmessungen und im Design vorzunehmen.
Solche Veränderungen haben keinen Effekt auf den Kaufvertrag, sofern
diese keine Auswirkungen in irgendeiner materiellen Weise auf die
Funktionsfähigkeit des Produkts, die Qualität der Ausführung oder
Materialien haben.
5. Lieferung a. Wir werden alle
uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um dem vereinbarten Lieferdatum
nachzukommen, können aber nicht haftbar gemacht werden für Verluste,
Schäden jedweder Art, Verletzung oder entstandene Kosten direkter
oder indirekter Art, inklusive Gewinnentgang oder Haftung gegenüber
Drittpersonen, welche der Käufer erlitten hat auf Grund der Nichteinhaltung
von Lieferterminen. b. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen
nach bestem Ermessen, sind jedoch nur ein Voranschlag und nicht
verbindlich und daher auch nicht von wesentlicher Bedeutung für
den gegenständlichen Kaufvertrag. c. Der Käufer hat nicht
das Recht die Annahme von Lieferungen oder Teilen von Lieferungen
zu verweigern, sollten diese zu einem anderen als dem vereinbarten
Lieferdatum geliefert werden. d. Wir haften nicht für die
Nichtzustellung von bestellten Waren im Falle von höherer Gewalt
oder Verzögerungen im Falle von Streiks, Unruhen, Aussperrungen
oder anderer Arbeitsniederlegungen, bei Krieg, Feuer, Unfall, mechanischem
Versagen, Nichtverfügbarkeit von Waren, Teilen oder Materialien,
Verzögerungen von Lieferungen an uns durch Lieferanten oder andere
Personen, Regierungshandlungen, Gesetzgebung oder Beschränkungen
jeglicher Art oder sonstige Vorgänge, die sich unserem Einfluß entziehen.
Nichtzustellung oder Verzögerungen haben keinerlei Auswirkungen
auf bestehende Zahlungsverpflichtungen für bereits erhaltene Waren
und/oder ausgeführte Arbeiten.
6. Transport und Transportrisiko a. Sofern
nicht anders vereinbart, ist es die Verantwortung des Käufers, sich
um den Transport und die Abholung bestellter Waren von unserem Auslieferungslager
zu kümmern. b. Die Wahl der Transportart, sofern der Transport
durch uns durchgeführt oder veranlaßt wird, geschieht nach unserer
Wahl, wobei wir Kundenwünsche weitestgehend berücksichtigen. Sonderwünsche
gehen zu Lasten des Käufers. c. Sobald die Ware unsere Räumlichkeiten
verläßt, geht das Risiko auf den Käufer über, dies gilt auch dann,
wenn wir den Transport oder die Transportkosten übernommen haben,
oder wenn auf Wunsch des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen
wurde. d. Die Waren oder deren Transport werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die Kosten gehen zu
Lasten des Kunden. e. Bei Verlusten oder Beschädigungen
während des Transports obliegt es dem Käufer, vom Frachtführer sofort
bei Übernahme den Verlust oder die Beschädigung durch eine Tatbestandsaufnahme
feststellen und schriftlich bestätigen zu lassen.
7. Verpackung
a. Die Verpackung oder deren Umfang obliegt
unserer Diskretion, spezielle Wünsche gehen zu Lasten des Käufers.
8. Lagerung a. Wenn
innerhalb 3 Wochen nach erfolgter Benachrichtigung das bestellte
Produkte abholbereit sind, der Kunde keinerlei Vorkehrungen für
den Transport oder die Lagerung der Produkte trifft, sind wir ermächtigt
unsere Rechnung zu stellen und um uns die Lagerung in unseren oder
anderen Räumlichkeiten, auf Kosten des Käufers zu kümmern.
9. Kaufrücktritt a. Der
Käufer ist nicht ermächtigt, ohne unsere schriftliche Einwilligung,
vom Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags zurückzutreten, noch
auf Verzögerung des Kaufvertrags zu bestehen, ohne uns für erlittene
Verluste zu entschädigen.
10. Markenzeichen a. Es
ist dem Käufer zu allen Zeiten untersagt unser Markenzeichen zu
entfernen, zu verändern, zu verunstalten oder ein anderes Markenzeichen
zu befestigen oder neben unserem zu befestigen, so daß eine Verwechslungsmöglichkeit
besteht, ohne unser ausdrückliches vorheriges schriftliches Einverständnis.
11. Urheberrechte a. Die
Urheberrechte an unseren Entwürfen, Plänen und Veröffentlichungen
bleiben unser Eigenturn und keinerlei Rechte oder Bewilligungen
(ausgenommen für die Verwendung für welche das Produkt gedacht ist)
werden erteilt. b. Bei zur Verfügungstellung von Angaben
oder Entwürfen durch den Kunden, zum Zweck der Herstellung eines
Produkts, verpflichtet sich der Kunde uns schadlos zu halten, sollte
die Herstellung nach diesen Angaben die Rechte Dritter verletzen.
12. Einfuhr
Lizenzen a. Wo notwendig, ist es die Verantwortung des Käufers
die Lizenzen und Genehmigungen die zur Einfuhr der betreffenden
Waren nötig sind, zu beantragen.
13. Ausfuhr Lizenzen a. Für
die Ausfuhr von Waren, speziell in Ostblock Staaten, kann eine Ausfuhrgenehmigung
nötig sein. Im Falle einer Auftragserteilung an uns, ist es die
Verantwortung des Käufers die notwendige Berechtigung zu erhalten,
in Verbindung mit einer Anzahlung. Diese Anzahlung wird im Falle
der Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung nicht zurückerstattet.
14. Sicherheit
und Gesundheit a. Der Käufer ist verantwortlich sicherzustellen,
daß alle gesetzlichen Vorschriften, Regierungs- und behördlichen
Erlasse für den Betrieb der bei uns gekauften Produkte erfüllt werden.
Sollten auf Grund irgendwelcher Verordnungen Änderungen am Produkt
nötig sein, so verrechnen wir die entstehenden Kosten zu Lasten
des Käufers zusätzlich zum Verkaufspreis des Produkts. b. Der
Käufer muß sicherstellen, daß alle von uns herausgegebenen Anleitungen,
Handbücher, Hinweise und Warnungen verstanden und jederzeit durch
das Betreiberpersonal eingehalten werden. c. Betrifft die PowerPaddler®
Boote: Die Kinderboote sind bis maximal 50kg (Erwachsenenboote bis
zu 90kg) belastbar und sollten nicht ohne Schwimmweste und ständiger
Beaufsichtigung betrieben werden. Bei öffentlichem oder gewerblichem
Betrieb ist dieses Erkennbar schriftlich anzubringen.
15. Gerichtsbarkeit a. Diese
Konditionen und alle zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen
Verträge unterliegen der bundesdeutschen Rechtsprechung. Der Käufer
unterwirft sich der Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte. Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Bersenbrück.
16. Gegenforderungen a. Es
ist dem Käufer untersagt, fällige Zahlungen oder Teile von Zahlungen
zurückzuhalten, mit der Begründung von Gegenforderungen, welche
der Käufer haben möge oder vorgibt zu haben, mit welchen Angaben
auch immer.
17. Geltungsbereich dieser Bedingungen a. Diese
Bedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge
über die Lieferung von Waren oder die Ausführung von Arbeiten, vorbehaltlich
der ausdrücklichen Abänderung, Aussetzung oder Unvereinbarkeit von
Verträgen oder Vertragsteilen. |